TRANSPARENZ bei nudeART.ch
nudeART.ch hat sich seit der Gründung als wichtiges Ziel gesetzt, die Akzeptanz der Aktfotografie zu erhöhen und sie als seriöse Kunstform zu positionieren. Dazu ist es unumgänglich, dass nudeART-Fotografen mit ihrem richtigen Namen in der Öffentlichkeit auftreten und offen zu ihrer Tätigkeit stehen. Diese Forderung ist in den Statuten wie folgt verankert:
Aktfotografen treten mit ihrem richtigen Namen in der Öffentlichkeit auf.
Zur korrekten und einheitlichen Umsetzung gelten nachstehende
Vorgaben über die Transparenz bei nudeART.ch
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Auf allen Veröffentlichungen im Zusammenhang mit Aktfotografie sind Name und Vorname des nudeART-Fotografen leicht erkennbar.
Dies gilt insbesondere für folgende Medien:-
alle Veröffentlichungen von nudeART.ch
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Fotografenportale
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eigene Websites Werbemedien für Ausstellungen, Bilderverkauf und andere Angebote.
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Ausgenommen sind Portale mit geschlossenem Member-Bereich.
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Name, Vorname können als Titel des Auftritts, Untertitel, im Impressum, als Kontaktadresse oder als Unterschrift unter einem Text genannt sein.
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Die Verwendung eines Pseudonyms ist möglich, insofern die Vorgaben der Artikel 1 und 2 eingehalten werden.
Wenn bei einer Publikation auf einem öffentlichen Portal der richtige Name nicht steht, muss unmittelbar beim Pseudonym ein Link mit dem Titel „weitere Informationen“ o.ä. vorhanden sein, welcher direkt entweder auf eine Website des Fotografen, welche mit Artikel 1 und 2 konform ist, oder auf diejenige von nudeART.ch führt.
Das Pseudonym der nudeART-Fotografen, welche von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, wird auf der öffentlichen Mitgliederliste von nudeART.ch aufgeführt.
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nudeART-Fotografen halten sich an die gesetzliche Impressumspflicht.
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Der Zusatz „member of nudeART.ch“ darf nur im direkten Zusammenhang mit dem richtigen Namen verwendet werden.
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Diese Vorgaben gelten nicht für nudeART-Modelle.
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Für die Umsetzung dieser Vorgaben gilt eine Frist von 30 Tagen.
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Die vorliegenden Vorgaben wurden genehmigt und als verbindlich erklärt anlässlich der GV vom 20.6.2020